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Nichtwohngebäude

Unser Büro ist zertifiziert, eine Energieberatung nach DIN V 18599 durchzuführen.

Eine Energieberatung für Nichtwohngebäude ist nicht vergleichbar mit einer Energieberatung für Wohngebäude. Die Beratung und die Erstellung eines Beratungsberichts sind erheblich komplexer.



Nach ausführlicher Besichtigung eines Nichtwohngebäudes wird das Gebäude nach unterschiedlichen Kriterien (Nutzung, Beheizung, Kühlung, Beleuchtung etc.) in Zonen aufgeteilt, die sog. Zonierung.



Neben dem Energiebedarf für Beheizung und Warmwasserbereitung werden auch Kühlung und Beleuchtung in Nichtwohngebäuden berücksichtigt.

 

Zonierung von Gebäuden: Anders als bei bisher bekannten Rechenverfahren aus dem Wohngebäudebereich werden Nichtwohngebäude bei der Berechnung des Energiebedarfs in Bereiche unterschiedlicher Nutzung und Konditionierung (betrifft Beheizung, Belüftung und Klimatisierung) gegliedert und in Zonen zusammengefasst. Auf diese Weise kann die energetische Bewertung von Nichtwohngebäuden viel präziser erfolgen.



Referenzgebäudeverfahren: Zukünftig werden einzuhaltende Grenzwerte für Nichtwohngebäude nicht mehr über das A/V-Verhältnis bestimmt, sondern mit Hilfe des Referenzgebäudeverfahrens errechnet. Berücksichtigt werden so die geometrischen Gegebenheiten, die Nettogrundfläche, die technische Ausstattung sowie die Nutzung des konkreten Gebäudes.

Ab dem 1. Juli 2009 wird die Vorlage von Energieausweisen für Nichtwohngebäude im Bestand bei Verkauf, Verpachtung und Neuvermietung verbindlich eingeführt. Die Ausweispflicht für Neubauten besteht bereits seit 2002, allerdings änderte sich hierfür ab dem 1. Oktober 2007 die Berechnungsgrundlage, die auf der vom Fraunhofer-Institut für Bauphysik entwickelten DIN V 18599 fußt.

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